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Mengenüberschreitung über 20 % – Preisanpassung nach ÖNORM B 2110

Weicht die abgerechnete Menge einer Position deutlich von der Menge im Leistungsverzeichnis ab, kann das den Preis betreffen. simmpel AVA erkennt solche Positionen schon bei den Teilrechnungen – nicht erst, wenn die Schlussrechnung auf dem Tisch liegt.

Warum 20 % eine wichtige Grenze sind

Beim Einheitspreisvertrag wird nach den tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet. Kleinere Abweichungen vom LV sind dabei normal. Die ÖNORM B 2110 behandelt in Pkt. 7.4.4 Mengenänderungen: Weicht die Menge einer Position um mehr als 20 % ab, kommt eine Anpassung des Einheitspreises in Betracht. Ob und in welchem Umfang sie zusteht, hängt vom Vertrag und vom einzelnen Fall ab.

Für die örtliche Bauaufsicht und den Auftraggeber heißt das: Positionen, die auf eine Überschreitung zulaufen, sollten früh bekannt sein. Dann bleibt Zeit, die Ursache zu klären – etwa eine geänderte Ausführung, ein Fehler im LV oder eine falsche Abrechnung.

Wie simmpel AVA Mengen bewertet

Maßgeblich ist die Bezugsmenge: die höhere aus kumulierter Menge und – falls eingetragen – Prognose-Endmenge. Sie wird mit der LV-Menge verglichen. Liegt sie mehr als 10 % darüber, erscheint eine Warnung; mehr als 20 % darüber gilt die Position als kritisch, mit dem Hinweis „Preisanpassung möglich – prüfen“. Beide Schwellen lassen sich je Projekt einstellen.

Auf Wunsch prüft simmpel AVA auch Mindermengen: Bleibt die Bezugsmenge unter 80 % der LV-Menge, lautet der Status „Unterschreitung“. Wahl- und Eventualpositionen sind davon ausgenommen, weil sie nur anstelle anderer Positionen oder bei Bedarf ausgeführt werden.

Zu jeder Position rechnet simmpel AVA die Hochrechnung der Endsumme und weist die Mehrkosten durch Mehrmengen aus – getrennt nach Positionen im LV und solchen, die nicht beauftragt sind und einen Nachtrag brauchen. Wie die Mengen aus den Dateien kommen, beschreibt die Seite ONLV und ONRE prüfen nach ÖNORM A 2063.

Ein Beispiel aus der Abrechnung

Eine Position für Pflasterarbeiten hat im LV 1.000 m². Nach der zweiten Teilrechnung sind kumuliert 1.150 m² abgerechnet – 15 % mehr, also eine Warnung. Trägt die Bauaufsicht nach einer Begehung eine Prognose-Endmenge von 1.250 m² ein, steigt die Bezugsmenge auf 125 % der LV-Menge, und die Position wird kritisch. Sie steht damit in der Mengenübersicht oben, lange bevor die Schlussrechnung kommt.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze von 20 % für jede Position?

simmpel AVA prüft jede Position mit LV-Menge gegen die eingestellten Schwellen. Ob daraus ein Anspruch auf einen neuen Preis entsteht, regeln die ÖNORM B 2110 und der Vertrag – die Software zeigt, wo das zu prüfen ist.

Berechnet simmpel AVA den neuen Einheitspreis?

Nein. Den neuen Preis vereinbaren die Vertragspartner. simmpel AVA liefert die Grundlage dafür: Mengen, Abweichung in Prozent, Hochrechnung und Mehrkosten je Position.

Wozu dient die Prognose-Endmenge?

Viele Überschreitungen zeichnen sich früh ab. Mit der Prognose fließt das Wissen von der Baustelle in die Bewertung ein, auch wenn die abgerechnete Menge die Grenze noch nicht erreicht hat.

Was gilt bei Positionen ohne LV-Menge?

Steht im LV die Menge 0, lässt sich keine Abweichung in Prozent rechnen. Solche Positionen erhalten den Status „Ohne LV-Menge“ mit dem Hinweis, die Abrechnung zu prüfen.

Pilotbetrieb – Zugang nur auf Einladung

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